Telefon, Kabelanschluss
Wenn Sie über einen Festnetzanschluss und Internetzugang verfügen, müssen Sie diesen bei Ihrem Telefon-/ Internetanbieter an-, ab- oder ummelden. Wird ein neuer Vertrag benötigt, dann nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Preisvergleich. Denken Sie auch daran, Ihren Kabelanschluss-Anbieter zu informieren.
Post
Mit dem Nachsendeservice der Deutschen Post kommt Ihre Post sicher an die neue Adresse. Der Nachsendeservice kann wahlweise für 6 oder für 12 Monate bestellt werden. Die Unterlagen sind kostenpflichtig bei jeder Postfiliale oder online unter www.deutschepost.de erhältlich.
Versorgungsbetriebe
Gas, Strom, Wasser und Fernheizung müssen Sie mindestens 14 Tage vor Ende des Monats, in dem Sie umziehen wollen, von Ihrem Ortswechsel informieren. Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie unbedingt die Zählerstände gemeinsam mit Ihrem Vermieter ablesen, auf dem Wohnungs-Übergabe-Protokoll notieren und gegenzeichnen lassen.
Einwohnermeldeamt
Wenn Sie innerhalb Ihrer alten Gemeinde umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 1 – 2 Wochen nach Ihrem Umzug beim Einwohnermeldeamt ummelden, andernfalls drohen Ordnungsgelder. Wechseln Sie die Gemeinde müssen Sie sich nur dann abmelden, wenn Sie ins Ausland umziehen oder aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung umziehen. Für alle übrigen Fälle reicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der neuen Heimatgemeinde aus.